§ 1 Allgemeines
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der druckerfachmann.de GmbH & Co. KG (im nachfolgenden „dfm.de“ genannt) gelten ausschließlich für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote von dfm.de. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn dfm.de ihnen nicht nochmals nach Eingang bei dfm.de ausdrücklich widerspricht.
- Abweichende Vereinbarungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vor Abschluss des Geschäfts schriftlich von dfm.de bestätigt werden, dies gilt insbesondere für Einkaufsbedingungen aller Art.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
- Die Angebote von dfm.de sind unverbindlich und freibleibend. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen des Kunden telefonisch, fernschriftlich, schriftlich, per E-Mail oder über den Online-Shop von dfm.de bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen (Textform) Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung kann auch per E-Mail oder dadurch erfolgen, dass dem Kunden innerhalb einer Frist von 72 Stunden nach Versand der Auftragsbestätigung die bestellte Ware zugesandt wird.
- Werden dfm.de nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen oder das Kreditlimit überschritten ist, ist dfm.de von ihrer Lieferverpflichtung entbunden und zur Aufrechterhaltung der Lieferverpflichtung berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten.
§ 3 Preise
- Soweit nichts anderes angegeben, hält sich dfm.de an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung durch dfm.de genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
- Alle angegebenen Preise für Produkte und/oder Dienstleistungen sind freibleibend. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Preise anzupassen, wenn sich öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen ändern, insbesondere bei Veränderungen von Einfuhrabgaben, Zollsätzen oder vergleichbaren staatlichen Belastungen. Bereits bestätigte Preise können sich infolge solcher Änderungen nachträglich anpassen. Preisänderungen werden unter Berücksichtigung des maßgeblichen Abgabenanteils sachgerecht und verhältnismäßig auf die betroffenen Positionen verteilt. Preiserhöhungen in Folge von Währungsschwankungen werden für noch nicht ausgelieferte Ware an den Kunden weiterberechnet.
- Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Versandkosten (bis 100,00 € Warenwert netto 7,95 €; ab 100,00 – 255,00 € Warenwert netto 4,95 €; ab 255,00 € netto versandkostenfrei), Verpackung, Umweltpauschale, ggf. Bar-Nachnahme, Transport, Maut, Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
- Termine und Lieferfristen sind unverbindlich. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch dfm.de steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von dfm.de durch Zulieferanten und Hersteller.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die dfm.de nicht zu vertreten hat (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, Naturereignisse, gleichgültig ob diese Ereignisse bei dfm.de, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten), berechtigen dfm.de, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer des Verzuges zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten.
- Im Falle des Verzuges von mehr als 3 Monaten, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag – soweit nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von dfm.de.
- Sofern dfm.de die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/4 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Netto-Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit der dfm.de.
- dfm.de ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, ohne dass es einer vorherigen Zustimmung des Kunden bedarf. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.
§ 5 Annahmeverzug
- Für die Dauer des Annahmeverzuges des Kunden ist dfm.de berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. dfm.de kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
- Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Kunde an dfm.de als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Woche pauschal 1 % des Nettorechnungswertes, höchstens jedoch 30 Euro pro Woche, zu bezahlen – es sei denn der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann dfm.de den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Kunden fordern.
- Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert, auf schriftliches Abnahmeverlangen schweigt (Textform ausreichend), oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann dfm.de die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. dfm.de ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20 % des vereinbarten Brutto- Kaufpreises – es sei denn der Kunde weist einen geringeren Schaden nach – oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunde zu fordern.
§ 6 Liefermenge/ Fehllieferung/ Transportschäden
- Sichtbare Mengendifferenzen und offene Transportschäden müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen und verdeckte Transportschäden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Warenerhalt schriftlich angezeigt werden. In diesem Fall sind auch direkt Beweise zu erbringen, dass der Schaden nicht erst nach der Anlieferung entstanden ist.
- Der Kunde verpflichtet sich bei versehentlich durch dfm.de ohne Bestellung des Kunden gelieferte Waren spätestens innerhalb von 14 Tagen eine solche Fehllieferung schriftlich gegenüber dfm.de anzuzeigen und die Waren zur Rückholung durch einen von dfm.de beauftragten Spediteur oder Transporteur bereit zu halten. Erfolgt keine oder keine fristgerechte schriftliche Anzeige des Kunden oder verweigert der Kunde die Herausgabe der fehlgelieferten Ware, ist dfm.de berechtigt, den üblichen und angemessenen Kaufpreis für die Ware an den Kunden berechnen.
§ 7 Gefahrenübergang
- Mit der Übergabe der Ware an das Lieferunternehmen hat dfm.de seine Leistungspflicht erbracht. Mit der Übergabe der Ware an das Lieferunternehmen oder wenn die Ware zwecks Versendung das Lager verlassen hat, geht die Gefahr für Beschädigungen, Zerstörungen oder Verzug von dfm.de auf den Kunden über.
§ 8 Gewährleistung / Mängelhaftung
- Die Angaben von dfm.de zum Liefer-/Leistungsgegenstand in Katalogen, Prospekten, Preislisten oder ähnlichen Materialien stellen lediglich Beschreibungen, Kennzeichnungen und dfm.de bekannte Richtwerte dar. Diese Beschreibungen sind keine Garantieerklärungen von dfm.de, handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten. dfm.de gewährt oder übernimmt keinerlei Herstellergarantien.
- Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Soweit die Ware bei Lieferung mangelhaft ist, ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu fordern. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von dfm.de entweder durch Mangelbeseitigung oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache.
- Schlägt die Mangelbeseitigung zweimalig fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
- Hat der Kunde wegen vermeintlicher Gewährleistungsrechte die Ware an dfm.de zur Durchführung von Nachbesserungsarbeiten übersandt und stellt sich durch eine Überprüfung heraus, dass tatsächlich ein Mangel nicht vorliegt, so hat der Kunde dfm.de die Kosten für die Überprüfung des Gerätes bzw. Teiles einschließlich der anfallenden Versand- und Verpackungskosten zu ersetzen.
- §445a BGB bleibt unberührt. Die in § 445a Absatz 1 bestimmten Aufwendungsersatzansprüche verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung der Sache.
§ 9 Haftung
- dfm.de haftet für alle schuldhaft verursachte Schäden, auch die seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei (i) der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (ii) Schäden, die dem Produkthaftungsgesetz unterfallen, (iii) Schäden aus der Verletzung einer Kardinalpflicht (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und Verletzung von Beschaffenheitsvereinbarungen sowie arglistigem Verschweigen von Mängeln haftet dfm.de Verkäufer auch für leichte Fahrlässigkeit und damit für jedes Verschulden auch seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen ist die Haftung von dfm.de im Fall der leichten Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, soweit nicht zugleich ein anderer der vorstehend aufgezählten Fälle der erweiterten Haftung gegeben ist.
- Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
- Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 10 Allgemeine Haftungsbeschränkungen
- Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in §9 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
- Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
- Soweit Schadensersatzhaftung gegenüber der dfm.de ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Rücksendung/Nacherfüllungsabwicklung
- Mangelhafte Produkte sind unter Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie der Liefer- oder Rechnungsdokumente mit einer genauen Fehlerbeschreibung an dfm.de einzusenden bzw. anzuliefern.
- Der Kunde ist zu einer regelmäßigen und ordnungsgemäßen Datensicherung verpflichtet und hat dafür Sorge zu tragen, dass die Daten vor Übersendung der Waren gesichert sind. dfm.de übernimmt keine Haftung für verlorengegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden. Kosten der Datensicherung oder Neuinstallation von Software oder der Geräte selbst bezüglich der zu reparierenden Geräte werden durch dfm.de nicht übernommen.
§ 12 Zahlungsbedingungen / Abtretungsverbot
- Rechnungen sind per SEPA-Firmenlastschriftverfahren (Single Euro Payments Area) zahlbar und sofort fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde und der Kunde der dfm.de ein entsprechendes SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt hat, gilt Folgendes:
Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird durch dfm.de in der Regel zusammen mit der Rechnungsstellung (oder auf einem anderen mit dem Kunden vereinbarten Kommunikationsweg) bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Vorabinformation/ „Prenotification“). Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der Abrechnung/ Rechnung bzw. in der Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn der Kunde im Zeitraum zwischen der Erstellung der Abrechnung/ Rechnung bzw. der Übermittlung der Vorabinformation und dem Fälligkeitsdatum Gutschriften und/oder Korrekturbelege erhalten hat bzw. einzelne Transaktionen storniert wurden. Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der einzelnen Abrechnung/ Rechnung bzw. in der einzelnen Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn der Kunde der dfm.de das SEPA-Mandat als Rahmenmandat für mehrere Vertragsverhältnisse erteilt hat, der Kunde für jedes Vertragsverhältnis vereinbarungsgemäß eine gesonderte Abrechnung/ Rechnung – und entsprechend eine gesonderte Vorabinformation – erhält, jedoch die jeweiligen Abrechnungs-/ Rechnungsbeträge das gleiche Fälligkeitsdatum haben. In diesem Fall wird zum Fälligkeitsdatum der Gesamtbetrag (= Summe aus beiden Abrechnungen/ Rechnungen) eingezogen. Der Kunde ist verpflichtet für ausreichende Deckung auf dem im SEPA-Mandat bezeichneten Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge durch dfm.de eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit dem Kunden im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte. - dfm.de ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist dfm.de berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
- Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn dfm.de über den Betrag verfügen kann.
- Eventuell eingeräumte Skontoabzüge dürfen nur vorgenommen werden, wenn sämtliche fälligen Rechnungen fristgerecht bezahlt sind. Der Zahlungseingang bei dfm.de ist maßgebend.
- Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung und/oder Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens. In diesen Fällen ist dfm.de berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
- Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
- Die Abtretung von Forderungen gegen dfm.de an Dritte ist ausgeschlossen, sofern dfm.de der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche (s.a. Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Kunde wesentliche Belange nachweist, die dfm.de Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.